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vom Bürgerbüro

Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde

(§ 19 Bundesmeldegesetz)

 

Ummeldung innerhalb Lindau

Verfahrensablauf bei Ummeldung

 

Auch bei einem Umzug innerhalb einer Stadt oder Gemeinde muss man sich bei der zuständigen Meldebehörde ummelden. Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Ummeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 genannten Fristen (zwei Wochen) zu bestätigen.

 

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Daten Wohnungsgeber
Wohnungsgeber / Eigentümer

Angaben zur Wohnung in die eingezogen wird

Folgende Person/en ist/sind in die angegebene Wohnung eingezogen

Wichtiger Hinweis:

Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das Unterlassen einer Bestätigung des Einzugs sowie die falsche oder nicht rechtzeitige Bestätigung des Einzugs können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 1.000 Euro geahndet werden.