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vom Bürgerbüro

Verfahrensablauf
BayernID
Ihre Daten
Wohnungsgeber
Unterschrift

Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde

(§ 19 Bundesmeldegesetz)

 

Ummeldung innerhalb Lindau

Verfahrensablauf bei Ummeldung

 

Auch bei einem Umzug innerhalb einer Stadt oder Gemeinde muss man sich bei der zuständigen Meldebehörde ummelden. Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Ummeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 genannten Fristen (zwei Wochen) zu bestätigen.

 

Datenschutzerklärung

Nutzen Sie den Service des Landes Bayern und legen Sie sich ein Bürgerkonto (BayernID) an.
Einmal erstellt, spart es Ihnen eine Menge Zeit und befüllt Online-Formulare mit Ihren Daten vor. Ganz egal bei welcher Bayerischen Behörde.

Eine BayernID mit Benutzername / Passwort ist für Online-Dienste geeignet, die keine besonderen Anforderungen an ein Sicherheitsniveau haben.

Mit einer BayernID auf Basis des Personalausweises bzw. eines elektronischen Aufenthaltstitels (und in Bayern auch mit dem Softwarezertifikat authega) können Sie auch Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen, die die Schriftform erfordern. Sie können also "digital unterschreiben".

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

 

 

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

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Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Daten Wohnungsgeber
Wohnungsgeber / Eigentümer

Angaben zur Wohnung in die eingezogen wird

Folgende Person/en ist/sind in die angegebene Wohnung eingezogen

Wichtiger Hinweis:

Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das Unterlassen einer Bestätigung des Einzugs sowie die falsche oder nicht rechtzeitige Bestätigung des Einzugs können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

 

 

 

Stadt Lindau (Bodensee) | Bregenzer Str. 4-12 | 88131 Lindau (Bodensee)

Tel: +49 (0) 8382 918-0

E-Mail: stadtverwaltung@lindau.de | Website: www.stadtlindau.de

 

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