Ihr Anliegen wird bearbeitet vom Wahlamt
Verpflichtungserklärung für Wahlhelfer der Bundestagswahl am 23.02.2025
Am Sonntag, 23. Februar 2025 findet voraussichtlich die vorgezogene Bundestagswahl statt.
Damit die Wahl gut und ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, benötigt die Stadt Lindau (Bodensee) wieder die Mithilfe von ehrenamtlichen Helfern und möchte allen Interessierten die Möglichkeit bieten, aktiv an den Wahlen als tragende Säulen unserer Demokratie mitzuarbeiten.
Interessierte füllen bitte die bereitgestellte Verpflichtungserklärung aus. Die erhobenen Daten werden über gesicherte Verbindungen an uns übermittelt und nur für den Zweck der Aufgabenerfüllung und Kontaktaufnahme für zweckgebundene Rückfragen an Sie verwendet. Sie können der Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Wahlhelferdaten jederzeit bei der Stadt Lindau (Bodensee) widersprechen. Ihre Daten werden zu keinem Zeitpunkt an Dritte außerhalb der Stadtverwaltung Lindau (Bodensee) gegeben. Gesetzliche Grundlagen:
- § 4 Europawahlgesetz (EuWG) in Verbindung mit § 9 Absatz 4 Bundeswahlgesetz (BWahlG)
- Artikel 6 Absatz 4 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG)
- Artikel 7 Absatz 4 Landeswahlgesetz (LWG)
Datenschutzerklärung
Angaben zur Bildung der Wahlvorstände gemäß Artikel 7 Absatz 2 Landkreiswahlgesetz (LWG)