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von der Bauordnung und Bauverwaltung 

Beantragung einer Erlaubnis zum Anbringen von Transparenten oder Plakaten für Veranstaltungen

Beantragen Sie das Anbringen von Transparenten oder von Plakaten?

Die Große Kreisstadt Lindau (Bodensee) bietet im Rahmen ihrer Sondernutzungssatzung Möglichkeiten zum Anbringen von Plakaten. Eine Genehmigung wird auf Antrag für Plakatierung mit einer zulässigen Anzahl von bis zu 10 Stück bei Veranstaltungen außerhalb des Lindauer Stadtgebiets, bzw. bis zu 27 Stück im Stadtgebiet Lindau (Bodensee) erteilt. Die Plakate dürfen eine Maximalgröße von DIN A1 haben und es kann nach Genehmigung  frühestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn im Lindauer Stadtgebiet plakatiert werden. Folgenden Gebühren fallen an:

  • Sondernutzungsgebühr: 1,00 Euro je Plakat und angefangene Kalenderwoche
  • Verwaltungsgebühr: 10,00 Euro einmalig

Für Sondernutzungen, die überwiegend im öffentlichen Interesse ausgeübt werden oder die gemeinnützigen Zwecken dienen, werden keine Gebühren erhoben. Die Befreiung gilt nicht für die Verwaltungsgebühr von 10 € .

 

Merkblatt zum Anbringen von Plakaten.

Die Große Kreisstadt Lindau (Bodensee) bietet im Rahmen ihrer Sondernutzungssatzung zwei Örtlichkeiten zum Anbringen von Transparenten an. Eine Genehmigung wird auf Antrag für Transparente mit einer maximalen Größe von 0,80 m x 7 m erteilt. Eine Anbringung ist frühestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Die Genehmigung ist mit folgenden Kosten verbunden:

  • tägliche Sondernutzungsgebühr: 5,00 Euro je Transparent
  • Verwaltungsgebühr: 10,00 Euro einmalig

Merkblatt zum Anbringen von Transparenten.

Die aktuell geltende Sondernutzungssatzung finden Sie hier.

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Angaben zu der Veranstaltung, für die plakatiert werden soll:

Datum der Veranstaltung / Zeitraum der Veranstaltung