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Beantragung einer Erlaubnis zum Anbringen von Transparenten oder Plakaten für Veranstaltungen

Beantragen Sie das Anbringen von Transparenten oder von Plakaten?

Transparent

Ein Banner für Werbung von Veranstaltungen. Zulässige Gesamtgröße maximal 0,8 m x 7,0 m.

Plakat

Ein Plakat darf im Stadtgebiet Lindau (Bodensee) eine maximale Größe von DIN A1 haben.

Die Große Kreisstadt Lindau (Bodensee) bietet im Rahmen ihrer Sondernutzungssatzung Möglichkeiten zum Anbringen von Plakaten. Eine Genehmigung wird auf Antrag für Plakatierung mit einer zulässigen Anzahl von bis zu 10 Stück bei Veranstaltungen außerhalb des Lindauer Stadtgebiets, bzw. bis zu 27 Stück im Stadtgebiet Lindau (Bodensee) erteilt. Die Plakate dürfen eine Maximalgröße von DIN A1 haben und es kann nach Genehmigung  frühestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn im Lindauer Stadtgebiet plakatiert werden. Folgenden Gebühren fallen an:

  • Sondernutzungsgebühr: 1,00 Euro je Plakat und angefangene Kalenderwoche
  • Verwaltungsgebühr: 10,00 Euro einmalig

Für Sondernutzungen, die überwiegend im öffentlichen Interesse ausgeübt werden oder die gemeinnützigen Zwecken dienen, werden keine Gebühren erhoben. Die Befreiung gilt nicht für die Verwaltungsgebühr von 10 € .

 

Merkblatt zum Anbringen von Plakaten.

Falls Sie ein eingetragener, gemeinnütziger Verein sind, können Sie hier eine Gebührenbefreiung beantragen. Die Befreiung gilt nicht für die Verwaltungsgebühr von 10 € .

Die Große Kreisstadt Lindau (Bodensee) bietet im Rahmen ihrer Sondernutzungssatzung zwei Örtlichkeiten zum Anbringen von Transparenten an. Eine Genehmigung wird auf Antrag für Transparente mit einer maximalen Größe von 0,80 m x 7 m erteilt. Eine Anbringung ist frühestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Die Genehmigung ist mit folgenden Kosten verbunden:

  • tägliche Sondernutzungsgebühr: 5,00 Euro je Transparent
  • Verwaltungsgebühr: 10,00 Euro einmalig

Merkblatt zum Anbringen von Transparenten.

Die aktuell geltende Sondernutzungssatzung finden Sie hier.

Datenschutzerklärung

Nutzen Sie den Service des Landes Bayern und legen Sie sich als Privatperson ein Bürgerkonto (BayernID) an.
Einmal erstellt, spart es Ihnen eine Menge Zeit und befüllt Online-Formulare mit Ihren Daten vor. Ganz egal bei welcher Bayerischen Behörde.

 

 

Eine BayernID mit Benutzername / Passwort ist für Online-Dienste geeignet, die keine besonderen Anforderungen an ein Sicherheitsniveau haben.

Mit einer BayernID auf Basis des Personalausweises bzw. eines elektronischen Aufenthaltstitels (und in Bayern auch mit dem Softwarezertifikat authega) können Sie auch Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen, die die Schriftform erfordern. Sie können also "digital unterschreiben".

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

 

 

Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

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Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Ihre Daten

Transparente

Merkblatt Transparente

Angaben zu der Veranstaltung, die beworben werden soll:

Das Anbringen von Transparenten  im Lindauer Stadtgebiet  ist frühestens 14 Tage  vor Veranstaltungsbeginn erlaubt.

Datum der Veranstaltung / Zeitraum der Veranstaltung

Das Anbringen von Transparenten im Lindauer Stadtgebiet  ist frühestens 14 Tage  vor Veranstaltungsbeginn erlaubt.

Je Tag kostet ein Transparent 5,-- €

Je Tag kostet ein Transparent 5 €

Kreuzen Sie "Ja" an, dann werden Ihnen pro Veranstaltungstag weitere 5 € berechnet.

 

Falls Sie "Nein" ankreuzen, müssen die Transparente am 1. Tag der Veranstaltung bis spätestens 10:00 Uhr entfernt sein. Siehe Merkblatt Transparente.

 

Plakatierung

Angaben zu der Veranstaltung, für die plakatiert werden soll:

Die Plakatanzahl, die genehmigt werden kann, hängt davon ab, ob es sich um eine Veranstaltung im Stadtgebiet 88131 Lindau (Bodensee) oder um eine Veranstaltung außerhalb des Stadtgebiets 88131 Lindaus (Bodensee) handelt.

 

Die Plakate dürfen eine Maximalgröße von DIN A1 haben und es kann nach Genehmigung  frühestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn im Lindauer Stadtgebiet plakatiert werden. Folgenden Gebühren fallen an:

  • Sondernutzungsgebühr: 1,00 Euro je Plakat und angefangene Kalenderwoche
  • Verwaltungsgebühr: 10,00 Euro einmalig

Die Plakatanzahl, die genehmigt werden kann, hängt davon ab, ob es sich um eine Veranstaltung im Stadtgebiet 88131 Lindau (Bodensee) oder um eine Veranstaltung außerhalb des Stadtgebiets 88131 Lindaus (Bodensee) handelt.

 

Die Plakate dürfen eine Maximalgröße von DIN A1 haben und es kann nach Genehmigung  frühestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn im Lindauer Stadtgebiet plakatiert werden. Folgenden Gebühren fallen an:

  • Sondernutzungsgebühr: 1,00 Euro je Plakat und angefangene Kalenderwoche
  • Verwaltungsgebühr: 10,00 Euro einmalig

Die Plakatanzahl, die genehmigt werden kann, hängt davon ab, ob es sich um eine Veranstaltung im Stadtgebiet 88131 Lindau (Bodensee) oder um eine Veranstaltung außerhalb des Stadtgebiets 88131 Lindaus (Bodensee) handelt.

 

Die Plakate dürfen eine Maximalgröße von DIN A1 haben und es kann nach Genehmigung  frühestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn im Lindauer Stadtgebiet plakatiert werden. Folgenden Gebühren fallen an:

  • Sondernutzungsgebühr: 1,00 Euro je Plakat und angefangene Kalenderwoche
  • Verwaltungsgebühr: 10,00 Euro einmalig

Datum der Veranstaltung / Zeitraum der Veranstaltung

Die Plakate dürfen eine Maximalgröße von DIN A1 haben und es kann nach Genehmigung  frühestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn im Lindauer Stadtgebiet plakatiert werden. Folgenden Gebühren fallen an:

  • Sondernutzungsgebühr: 1,00 Euro je Plakat und angefangene Kalenderwoche
  • Verwaltungsgebühr: 10,00 Euro einmalig

Die Plakate dürfen eine Maximalgröße von DIN A1 haben und es kann nach Genehmigung  frühestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn im Lindauer Stadtgebiet plakatiert werden. Folgenden Gebühren fallen an:

  • Sondernutzungsgebühr: 1,00 Euro je Plakat und angefangene Kalenderwoche
  • Verwaltungsgebühr: 10,00 Euro einmalig

Die Plakate dürfen eine Maximalgröße von DIN A1 haben und es kann nach Genehmigung  frühestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn im Lindauer Stadtgebiet plakatiert werden. Folgenden Gebühren fallen an:

  • Sondernutzungsgebühr: 1,00 Euro je Plakat und angefangene Kalenderwoche
  • Verwaltungsgebühr: 10,00 Euro einmalig

Die Plakatanzahl, die genehmigt werden kann, hängt davon ab, ob es sich um eine Veranstaltung im Stadtgebiet 88131 Lindau (Bodensee) oder um eine Veranstaltung außerhalb des Stadtgebiets 88131 Lindaus (Bodensee) handelt.

 

Die Plakate dürfen eine Maximalgröße von DIN A1 haben und es kann nach Genehmigung  frühestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn im Lindauer Stadtgebiet plakatiert werden. Folgenden Gebühren fallen an:

  • Sondernutzungsgebühr: 1,00 Euro je Plakat und angefangene Kalenderwoche
  • Verwaltungsgebühr: 10,00 Euro einmalig

Die Plakatanzahl, die genehmigt werden kann, hängt davon ab, ob es sich um eine Veranstaltung im Stadtgebiet 88131 Lindau (Bodensee) oder um eine Veranstaltung außerhalb des Stadtgebiets 88131 Lindaus (Bodensee) handelt.

 

Die Plakate dürfen eine Maximalgröße von DIN A1 haben und es kann nach Genehmigung  frühestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn im Lindauer Stadtgebiet plakatiert werden. Folgenden Gebühren fallen an:

  • Sondernutzungsgebühr: 1,00 Euro je Plakat und angefangene Kalenderwoche
  • Verwaltungsgebühr: 10,00 Euro einmalig

Die Plakate dürfen eine Maximalgröße von DIN A1 haben und es kann nach Genehmigung  frühestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn im Lindauer Stadtgebiet plakatiert werden. Folgenden Gebühren fallen an:

  • Sondernutzungsgebühr: 1,00 Euro je Plakat und angefangene Kalenderwoche
  • Verwaltungsgebühr: 10,00 Euro einmalig

Falls Sie "Nein" ankreuzen, müssen die Plakate an dem Veranstaltungstag, der in eine neue Kalenderwoche fällt, bis spätestens 10:00 Uhr abgehängt werden. Siehe Merkblatt Plakatierung.

 

Die Plakate dürfen eine Maximalgröße von DIN A1 haben und es kann nach Genehmigung  frühestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn im Lindauer Stadtgebiet plakatiert werden. Folgenden Gebühren fallen an:

  • Sondernutzungsgebühr: 1,00 Euro je Plakat und angefangene Kalenderwoche
  • Verwaltungsgebühr: 10,00 Euro einmalig

 

 

Stadt Lindau (Bodensee) | Bregenzer Str. 4-12 | 88131 Lindau (Bodensee)

Tel: +49 (0) 8382 918-0

E-Mail: stadtverwaltung@lindau.de | Website: www.stadtlindau.de

 

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