Ihr Anliegen wird bearbeitet
von der Bauordnung und  Bauverwaltung 

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis

für Straßenmusik

Bitte beachten Sie, dass Straßenmusik nur in der Zeit
von April bis Oktober möglich ist.

Verfahrensablauf

Die Große Kreisstadt Lindau (Bodensee) bietet eine wundervolle Kulisse für Straßenmusik. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir durch die Zuweisung von Spielörtlichkeiten und Spielzeiten auch den Interessen der Bewohner und Gewerbetreibenden gerecht werden wollen. Deshalb ist die Einhaltung einiger Spielregeln notwendig.
 

Merkblatt zur Straßenmusik

Die aktuell geltende Sondernutzungssatzung finden Sie hier.

Datenschutzerklärung

Nutzen Sie den Service des Landes Bayern und legen Sie sich ein Bürgerkonto (BayernID) an.
Einmal erstellt, spart es Ihnen eine Menge Zeit und befüllt Online-Formulare mit Ihren Daten vor. Ganz egal bei welcher Bayerischen Behörde.

Eine BayernID mit Benutzername / Passwort ist für Online-Dienste geeignet, die keine besonderen Anforderungen an ein Sicherheitsniveau haben.

Mit einer BayernID auf Basis des Personalausweises bzw. eines elektronischen Aufenthaltstitels (und in Bayern auch mit dem Softwarezertifikat authega) können Sie auch Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen, die die Schriftform erfordern. Sie können also "digital unterschreiben".

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

 

 

Ihre Daten

Sie können dem oben abgebildeten Plan die erlaubten Spielorte entnehmen (farblich rot markiert).

Bitte beachten Sie die Spielregeln auf dem separaten Merkblatt.

Wunschtermin

Hinweis: Die Erlaubnis wird nur für eine Kalenderwoche erstellt. 

 

 

Stadt Lindau (Bodensee) | Bregenzer Str. 4-12 | 88131 Lindau (Bodensee)

Tel: +49 (0) 8382 918-0

E-Mail: stadtverwaltung@lindau.de | Website: www.stadtlindau.de

 

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