Ihr Anliegen wird bearbeitet
von der Bauordnung und Bauverwaltung 

Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für

Gastronomie und Einzelhandel

 

Bitte beachten Sie, dass bei einer Gesamtfläche einer Außengastronomie über 40 m² ein Bauantrag erforderlich ist.

Verfahrensablauf

 

Falls Sie öffentliche Straßen und Wege für gewerbliche Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.
Eine Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für

  • das Aufstellen von Tischen und Stühlen im Rahmen einer Außengastronomie in der Fußgängerzone
  • das Aufstellen von Warenständern oder Warenauslagen

Für die Bearbeitung des Antrags werden Verwaltungsgebühren und Gebühren für die Erlaubnis zur Sondernutzung erhoben.(Sondernutzungssatzung)
 

Merkblatt Außengastronomie

Merkblatt zur Warenpräsentation

 

Datenschutzerklärung

Nutzen Sie den Service des Landes Bayern und legen Sie sich als Privatperson ein Bürgerkonto (BayernID) an.
Einmal erstellt, spart es Ihnen eine Menge Zeit und befüllt Online-Formulare mit Ihren Daten vor. Ganz egal bei welcher Bayerischen Behörde.

 

 

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Ihre Daten
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Art der Sondernutzung
Nutzungsdauer der Sondernutzung