Ihr Anliegen wird bearbeitet
von der Bauordnung und Bauverwaltung 

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4

Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für

Gastronomie und Einzelhandel

 

Bitte beachten Sie, dass bei einer Gesamtfläche einer Außengastronomie über 40 m² ein Bauantrag erforderlich ist.

Verfahrensablauf

 

Falls Sie öffentliche Straßen und Wege für gewerbliche Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.
Eine Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für

  • das Aufstellen von Tischen und Stühlen im Rahmen einer Außengastronomie in der Fußgängerzone
  • das Aufstellen von Warenständern oder Warenauslagen

Für die Bearbeitung des Antrags werden Verwaltungsgebühren und Gebühren für die Erlaubnis zur Sondernutzung erhoben.(Sondernutzungssatzung)
 

Merkblatt Außengastronomie

Merkblatt zur Warenpräsentation

 

Datenschutzerklärung

Nutzen Sie den Service des Landes Bayern und legen Sie sich als Privatperson ein Bürgerkonto (BayernID) an.
Einmal erstellt, spart es Ihnen eine Menge Zeit und befüllt Online-Formulare mit Ihren Daten vor. Ganz egal bei welcher Bayerischen Behörde.

 

 

Eine BayernID mit Benutzername / Passwort ist für Online-Dienste geeignet, die keine besonderen Anforderungen an ein Sicherheitsniveau haben.

Mit einer BayernID auf Basis des Personalausweises bzw. eines elektronischen Aufenthaltstitels (und in Bayern auch mit dem Softwarezertifikat authega) können Sie auch Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen, die die Schriftform erfordern. Sie können also "digital unterschreiben".

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

 

 

Quelle der Identitätsprüfung

\\n\\n

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

\\n\\n

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Ihre Daten
Ort der Sondernutzung
Art der Sondernutzung

Hier können Sie die anfallenden Gebühren entnehmen.

Merkblatt Außengastronomie

Merkblatt zur Warenpräsentation

 

Nutzungsdauer der Sondernutzung

Die Gebühren können Sie der Sondernutzungssatzung entnehmen.

 

 

 

Stadt Lindau (Bodensee) | Bregenzer Str. 4-12 | 88131 Lindau (Bodensee)

Tel: +49 (0) 8382 918-0

E-Mail: stadtverwaltung@lindau.de | Website: www.stadtlindau.de

 

 Impressum | Datenschutzerklärung

 

 

all fields marked with a (*) are required and must be filled out