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Antrag auf Erteilung einer Nutzungserlaubnis für städtische Grünflächen

(§ 3 Grünanlagensatzung)

Verfahrensablauf

Nach § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 der Satzung über die Benutzung der städtischen öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen (Grünanlagensatzung) i.d.F. vom 03. Dezember 2021 der Stadt Lindau (B) ist die Nutzung öffentlicher Grün-, Park- und Spielflächen zu Zwecken, welche nicht unmittelbar der unentgeltlichen Erholung und Freizeitbeschäftigung der Allgemeinheit dient – insbesondere das Durchführen von Veranstaltungen oder anderen gewerblichen Aktivitäten aller Art – grundsätzlich ausgeschlossen.

Nach § 3 der Grünanlagensatzung können auf Antrag Ausnahmen von den Vorschriften des vorbenannten § 2 zugelassen werden, soweit öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Zulassung einer solchen Ausnahme bedarf einer Nutzungsvereinbarung mit der Stadt Lindau (B).
Bitte füllen Sie hierzu das Online-Formular aus.

Die Erlaubnis erfolgt mit Einverständnis der Stadtgärtnerei Lindau und wird ggf. mit Auflagen belegt.

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Stadt Lindau (Bodensee) | Bregenzer Str. 4-12 | 88131 Lindau (Bodensee)

Tel: +49 (0) 8382 918-0

E-Mail: stadtverwaltung@lindau.de | Website: www.stadtlindau.de

 

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