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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot und Ferienfahrverbot für LKW

Verfahrensablauf

Die Ausnahmegenehmigungen für Lkw-Transporte an Sonn- und Feiertagen sowie während der Hauptreisezeit sind wie folgt geregelt:

Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt ganzjährig für Lkw von 0:00 bis 22:00 Uhr

 

Ausnahmen können in dringenden Fällen von den Straßenverkehrsbehörden genehmigt werden, wenn:

  • Eine anderweitige Beförderung nicht möglich ist

  • Ein Antrag gestellt wird

  • Die öffentliche Sicherheit und Ordnung berücksichtigt wird

Ferienreiseverordnung

Die Ferienreiseverordnung sieht zusätzliche Fahrverbote für Lkw über 7,5 Tonnen vor:

  • Gültig vom 1. Juli bis 31. August

  • Samstags von 7:00 bis 20:00 Uhr

  • Auf bestimmten Autobahnabschnitten und Bundesstraßen

Ausnahmen vom Ferienfahrverbot

Folgende Transporte sind von der Ferienreiseverordnung ausgenommen:

  • Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz

  • Öffentlicher Straßendienst, Bundeswehr und NATO-Kräfte

  • Kombinierter Güterverkehr (Schiene-Straße oder Wasser-Straße)

  • Transport leicht verderblicher Waren (z.B. Milchprodukte, Fleisch)
     

Wichtiger Hinweis:
Der Antrag muss 2 Wochen vor Antrirtt der Fahrt eingereicht werden!
Bei nicht fristgerechter Antragsstellung kann eine Bearbeitung nicht rechtzeitig gewährleistet werden.


Weitere Ausnahmen können in dringenden Fällen von den Straßenverkehrsbehörden genehmigt werden.

Datenschutzerklärung

Nutzen Sie den Service des Landes Bayern und legen Sie sich ein Bürgerkonto (BayernID) an.
Einmal erstellt, spart es Ihnen eine Menge Zeit und befüllt Online-Formulare mit Ihren Daten vor. Ganz egal bei welcher Bayerischen Behörde.

Eine BayernID mit Benutzername / Passwort ist für Online-Dienste geeignet, die keine besonderen Anforderungen an ein Sicherheitsniveau haben.

Mit einer BayernID auf Basis des Personalausweises bzw. eines elektronischen Aufenthaltstitels (und in Bayern auch mit dem Softwarezertifikat authega) können Sie auch Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen, die die Schriftform erfordern. Sie können also "digital unterschreiben".

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

 

 

Ihre Daten
Antrag auf Ausnahmegenehmigung
Angaben zum Transportfahrzeug

Anhänger / Auflieger

Angaben zur Beförderung

Die Ausnahmegenehmigung wird benötigt zur Beförderung von:

Bitte geben Sie die genaue Anschrift der Ladestelle, von der Sie losfahren, an.

Bitte geben Sie die genaue Anschrift, wohin Sie fahren möchten, an.

Bitte geben Sie den genauen Fahrtweg, über den Sie an den Zielort gelangen, an.

Weitere Angaben
Benötigte Dokumente

Für den Antrag müssen Sie folgende Dokumente hochladen:

Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?
Von der Straßenverkehrsbehörde auszufüllen

Rechtsbehelfsbelehrung

                                                                

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

 

Bayerischen Verwaltungsgericht in

86048 Augsburg, Postfach 11 23 43 oder

86152 Augsburg, Kornhausgasse 4,

 

schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form.

 

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

 

Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz

zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht

zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

[Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:] Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

 

 

 

 

Stadt Lindau (Bodensee) | Bregenzer Str. 4-12 | 88131 Lindau (Bodensee)

Tel: +49 (0) 8382 918-0

E-Mail: stadtverwaltung@lindau.de | Website: www.stadtlindau.de

 

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