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von der Bauordnung / Bauverwaltung

Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

FIM 99012002012000 Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung

Verfahrensablauf

Zur Begründung von Wohnungs- bzw. Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist eine Bescheinigung der Baubehörde erforderlich, dass die jeweiligen Einheiten in sich abgeschlossen sind.

Hierfür ist beim zuständigen Bauamt ein Antrag mit Bauzeichnungen auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung zu stellen.

Merkblatt zur Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

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Ihre Daten

Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

Angaben zum Grundstück

Beantragte Einheiten

wird für die in den beiliegenden Aufteilungsplänen mit Nummer

der Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung gestellt.

des Wohnungseigentumsgesetzes wird entsprochen.

 

Anlagen für Abgeschlossenheitsbescheinigung

Wichtiger Hinweis:

Die Pläne werden vorab zur Durchsicht benötigt.

 

Zur Ausfertigung der Abgeschlossenheitsbescheinigung sind diese dem Stadtbauamt in mind. 3-facher Ausfertigung vorzulegen.