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von der Bauordnung / Bauverwaltung

Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

FIM 99012002012000 Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung

Verfahrensablauf

Zur Begründung von Wohnungs- bzw. Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist eine Bescheinigung der Baubehörde erforderlich, dass die jeweiligen Einheiten in sich abgeschlossen sind.

Hierfür ist beim zuständigen Bauamt ein Antrag mit Bauzeichnungen auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung zu stellen.

Merkblatt zur Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Datenschutzerklärung

Nutzen Sie den Service des Landes Bayern und legen Sie sich ein Bürgerkonto (BayernID) an.
Einmal erstellt, spart es Ihnen eine Menge Zeit und befüllt Online-Formulare mit Ihren Daten vor. Ganz egal bei welcher Bayerischen Behörde.

Eine BayernID mit Benutzername / Passwort ist für Online-Dienste geeignet, die keine besonderen Anforderungen an ein Sicherheitsniveau haben.

Mit einer BayernID auf Basis des Personalausweises bzw. eines elektronischen Aufenthaltstitels (und in Bayern auch mit dem Softwarezertifikat authega) können Sie auch Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen, die die Schriftform erfordern. Sie können also "digital unterschreiben".

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

 

 

Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

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Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Ihre Daten

Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

Angaben zum Grundstück

es können auch mehrere Flurnummern eingetragen werden.

Beantragte Einheiten

wird für die in den beiliegenden Aufteilungsplänen mit Nummer

Falls kein (Tief-) Garagenstellplatz vorhanden ist, bitte 0 eintragen.

Falls kein Stellplatz vorhanden ist, bitte 0 eintragen.

Falls kein Keller vorhanden ist, bitte 0 eintragen.

der Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung gestellt.

des Wohnungseigentumsgesetzes wird entsprochen.

 

Anlagen für Abgeschlossenheitsbescheinigung

Wichtiger Hinweis:

Die Pläne werden vorab zur Durchsicht benötigt.

 

Zur Ausfertigung der Abgeschlossenheitsbescheinigung sind diese dem Stadtbauamt in mind. 3-facher Ausfertigung vorzulegen.

 

 

Stadt Lindau (Bodensee) | Bregenzer Str. 4-12 | 88131 Lindau (Bodensee)

Tel: +49 (0) 8382 918-0

E-Mail: stadtverwaltung@lindau.de | Website: www.stadtlindau.de

 

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